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   BGH, 27.02.1991 - IV ZR 293/89   

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https://dejure.org/1991,2506
BGH, 27.02.1991 - IV ZR 293/89 (https://dejure.org/1991,2506)
BGH, Entscheidung vom 27.02.1991 - IV ZR 293/89 (https://dejure.org/1991,2506)
BGH, Entscheidung vom 27. Februar 1991 - IV ZR 293/89 (https://dejure.org/1991,2506)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 706
  • MDR 1991, 973
  • FamRZ 1991, 796
  • WM 1991, 1313
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.10.1989 - IVa ZR 198/88

    Ermittlungsanspruch des pflichtteilsergänzungsberechtigten Erben gegen den

    Auszug aus BGH, 27.02.1991 - IV ZR 293/89
    Wie das Berufungsgericht zutreffend anführt, wäre die Klägerin, wenn sie ein Quotenvermächtnis nach ihrer Stiefmutter erlangt haben sollte, auf Ansprüche entsprechend § 2314 BGB nicht angewiesen, weil ihr nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung zum "allgemeinen" Auskunftsanspruch ein solcher bereits aus § 242 BGB zustünde (vgl. BGHZ 61, 180, 184; 108, 393); gegebenenfalls kann der Klägerin auch ein aus § 242 BGB abgeleiteter Wertermittlungsanspruch zuzubilligen sein (BGHZ 108, 393, 397).
  • BGH, 27.06.1973 - IV ZR 50/72

    Auskunftsanspruch des pflichtteilsberechtigten Erben gegen den Beschenkten

    Auszug aus BGH, 27.02.1991 - IV ZR 293/89
    Wie das Berufungsgericht zutreffend anführt, wäre die Klägerin, wenn sie ein Quotenvermächtnis nach ihrer Stiefmutter erlangt haben sollte, auf Ansprüche entsprechend § 2314 BGB nicht angewiesen, weil ihr nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung zum "allgemeinen" Auskunftsanspruch ein solcher bereits aus § 242 BGB zustünde (vgl. BGHZ 61, 180, 184; 108, 393); gegebenenfalls kann der Klägerin auch ein aus § 242 BGB abgeleiteter Wertermittlungsanspruch zuzubilligen sein (BGHZ 108, 393, 397).
  • BGH, 08.07.1981 - IVa ZR 188/80

    Abgrenzung der Aufhebung eines früheren Testaments von dem Widerruf eines

    Auszug aus BGH, 27.02.1991 - IV ZR 293/89
    Vielmehr muß der Richter sich dann, wie auch sonst im Rahmen der Auslegung, notfalls damit begnügen, den Sinn aufzusuchen, der dem (mutmaßlichen) Erblasserwillen am ehesten entspricht (z.B. Senatsurteil vom 8.7.1981 - IVa ZR 188/80 - NJW 1981, 2745 = LM BGB § 2258 Nr. 2).
  • RG, 23.06.1930 - IV 59/30

    1. Wann liegt in der letztwilligen Zuwendung des Pflichtteils die Anordnung eines

    Auszug aus BGH, 27.02.1991 - IV ZR 293/89
    Das Reichsgericht hat das in RGZ 129, 239, 242 mit der Begründung angenommen, der Bedachte könne seinen Vermächtnisanspruch nur dann in zweckentsprechender Weise geltend machen, wenn er vom Bestand des Nachlasses zuverlässige Kenntnis erhalte.
  • AG Brandenburg, 20.09.2013 - 49 VI 335/12

    Testamentsauslegung: Formulierung

    Deutlich ist hier nämlich erkennbar, dass alle drei Kinder für den Fall, dass sie ihren "Pflichtteil" doch noch geltend machen, gerade nicht (mehr) Schlusserben sein sollten ( BGH , NJW-RR 1991, Seiten 706 f. = FamRZ 1991, Seiten 796 ff.; OLG Hamm , FamRZ 2013, Seiten 1066 f.; BayObLG , …

    Umstände, die darauf hindeuten, dass diese Klausel nur dahingehend zu verstehen sei, dass diese Pflichtteilsstrafklausel des Testaments nur die Beteiligten zu 1.) und 2.) betreffen soll, liegen zudem nicht vor ( BGH , NJW-RR 1991, Seiten 706 f. = FamRZ 1991, Seiten 796 ff. ).

    Diese Auslegung entspricht wohl auch der herrschenden Rechtsprechung (vgl. u. a.: BGH , Urteil vom 28.03.2001, Az.: IV ZR 245/99, u. a. in: NJW-RR 2001, Seiten 1153 f.; BGH , NJW-RR 1991, Seiten 706 f. = FamRZ 1991, Seiten 796 f.; BGH , LM Nr. 7 zu § 242 (A) BGB; BayObLG , OLGE Band 9, Seite 391; KG Berlin , KGJ 51, Seiten 101 ff.; BayObLG , …

  • OLG Düsseldorf, 23.11.2010 - 3 Wx 194/10

    Rechtsfolgen der Geltendmachung des Pflichtteils in Ansehung einer

    Dies gilt umso mehr, als in den vergleichbaren Fällen, in denen Stiefkinder des letztversterbenden Ehegatten nur einen in Wirklichkeit nicht existierenden Pflichtteil erhalten sollen, falls sie beim Tode des leiblichen Elternteils den Pflichtteil fordern, eine Auslegung der letztwilligen Verfügung im Sinne eines Vermächtnisses in Höhe des vollen fiktiven Pflichtteils oder in Höhe des Pflichtteils nach dem leiblichen Elternteil in Betracht zu ziehen ist (vgl. dazu BGH NJW-RR 1991, 706 f.).
  • BayObLG, 09.06.1994 - 1Z BR 117/93

    Wirksamkeit der Pflichtteilsklausel eines gemeinschaftlichen Testaments

    Dabei hat es berücksichtigt, daß diese Pflichtteilsklausel Stiefkinder betrifft, bei denen es in erster Linie darauf ankommt, ob sie aus dem Nachlaß des jeweiligen Stiefelternteils überhaupt etwas erhalten sollen (vgl. BGH FamRZ 1991, 796 ).
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